Berichte aus 2021

22.12.2021: ein neuer Leserbrief

siehe unter "Leserbriefe"

15.12.2021: Weilpassagen

Zur Erinnerung: Am Freitag endet die Offenlage des Bebauungsplans "Weilpassagen" und damt auch die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen - siehe weiter unten (unter 13.11.2021: Offenlage des Bebauungsplans "Weilpassagen").

10.12.2021: Gemeindevertretersitzung am 9. Dezember

Nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der Gemeindevertretung, die gesamte Verwaltung der Gemeinde zu überwachen. Diese Überwachung erfolgt u.a. durch schriftliche Anfragen. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, die Anfragen der Gemeindevertreter und der Fraktionen zu beantworten.

Am 24. August hatte die CDU-Fraktion eine schriftliche Anfrage zu den Personalkosten der Gemeindeverwaltung eingereicht, die in die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung vom 2. September aufgenommen wurde.

Inhaltlich geht es der CDU um Informationen zur Entwicklung der Personalkosten im Zeitraum 2016 bis 2020. Sie wollte detailliert aufgestellt haben

- die Entwicklung der Personalkosten in den einzelnen Fach- und Sachgebieten,

- die Kosten für Höhergruppierungen und Beförderungen,

- die Höhe geleisteter Sonderzahlungen / sonstiger Zuwendungen / persönlicher Zulagen,

- Zahlungen für „outgesourcte“ Maßnahmen, d.h. für Zeitarbeit und Dienstleistungen wie z.B. die jährliche Kalkulation der Müllgebühren.

Die CDU-Anfrage endete mit dem Satz „Für eine zeitnahe Beantwortung bedanken wir uns herzlich im Voraus“.

Diese Anfrage wurde jedoch weder bei der Sitzung am 2. September noch bei der Sitzung am 28. Oktober beantwortet. Zur Sitzung am 9. Dezember wurde eine Antwort vorgelegt – jedoch nur zum ersten der o.a. Punkte. Alle anderen Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet. Und die vorgelegte Antwort besteht lediglich aus einer Tabelle, ohne weitergehende Erklärungen für den darin dokumentierten Anstieg bei den Personalkosten.

Damit verstößt Bürgermeister Esser gegen § 50 Abs. 2 HGO wie auch gegen die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung. Er behindert die Gemeindevertretung, ihre Überwachungsaufgaben nach § 50 Abs. 2 HGO wahrzunehmen, verweigert ihr die Erfüllung ihres gesetzlich verankerten Auskunftsrechts und verhält sich damit einmal mehr rechtswidrig und anti-demokratisch.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung - Mario Lauth - sollte die von Esser gegenüber dem Parlament zum Ausdruck gebrachte Respektlosigkeit zum Anlass nehmen, ein ernstes Wort mit ihm zu reden. Denn es gehört zu den Aufgaben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, auf die Einhaltung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung zu achten, gegen die Esser verstößt, indem er Auskünfte verweigert.

Es geht hier um das heikle Thema der Personalkosten. Diese sind seit Essers Amtsantritt sehr viel stärker gestiegen als in den Jahren davor. Weshalb das so ist, in dieses Dunkel wollte die CDU mit ihrer Anfrage etwas Licht bringen. Was im August noch nicht bekannt war, ist der extreme Anstieg der Personalkosten im nächsten Jahr. Sie werden um ca. 650.000,- € steigen. Das ist ein Anstieg, der alle bisherigen Dimensionen sprengt, denn die Personalkosten steigen in 2022 gegenüber 2021 - in einem einzigen Jahr! - stärker als im gesamten Zeitraum von 2016 bis 2020. Und da gab es schon auffällige Steigerungsraten.

Gestern Abend hat die Gemeindevertretung den Haushaltsplan für 2022 beschlossen und damit auch die Personalkosten abgesegnet. Essers FWG und die SPD haben dem Haushaltsplan zugestimmt, CDU und Grüne nicht.

Die ungeklärten Fragen zu den Personalkosten bleiben. Hier drei Beispiele:

Schon kurz nach seinem Amtsantritt hat Esser die Stelle einer Kindergartenkoordinatorin neu geschaffen. Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung für die Koordinatorin hat er allerdings nie vorgelegt. Jetzt wurde - wie man im Vorbericht zum Haushalt lesen kann - mit dem Gute-Kita-Gesetz den Kita-Leiterinnen mehr Zeit zur Erfüllung von Leitungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Hier stellt sich die Frage, ob und wo es Überschneidungen zwischen den Aufgabenbereichen der Kindergartenkoordinatorin und den Aufgaben der Kita-Leiterinnen gibt und ob diese „Leitungsebene“ jetzt evtl. insgesamt überbesetzt ist und damit mehr Geld kostet als nötig.

Der neue Stellenplan sieht eine zusätzliche Wassermeister-Stelle vor. Im Vorbericht zum Haushaltsplan heißt es dazu: „Außerdem wird eine zusätzliche Facharbeiterstelle nach E6 eingerichtet. Diese dritte Stelle ist zur Funktionalität der Wasserversorgung erforderlich (Anforderungen nach Arbeitszeitgesetz und der Unfallverhütungsvorschriften). Mit dieser Stelle kommen wir zudem unserer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber nach." Hier muss daran erinnert werden, dass es seit über 10 Jahren eine Vereinbarung mit der Gemeinde Schmitten über die Kooperation der beiden Bauhöfe gibt, die auch eine Zusammenarbeit in der Wasserversorgung vorsieht (dokumentiert u.a. im zuletzt vorgelegten Halbjahresbericht zu dieser Kooperation). Zur Sicherstellung der Wasserversorgung braucht man deshalb keinen dritten Wassermeister in Weilrod, sondern nur eine funktionierende Zusammenarbeit mit den Wassermeistern von Schmitten. Das Problem dabei ist, dass diese Zusammenarbeit seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Esser auf Eis liegt bzw. nur marginal praktiziert wird. Esser will diese Zusammenarbeit nicht, auch wenn es in Weilrod die Personalkosten in die Höhe treibt.

Die im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf dokumentierte unsachliche wie auch hämische Begründung für eine zusätzliche Stelle im Bauamt („Um auch künftig alle politischen Prüfaufträge zeitnah bearbeiten zu können, wurde die Personalstärke im Bauamt um eine Sachbearbeiterstelle nach E8 erhöht“) wurde im Haupt- und Finanzausschuss gestrichen und durch einen längeren Text ersetzt. Darin enthalten ist die Aussage, dass durch das Baugebiet Neuerborn eine größere Anzahl an Bauanträgen erwartet wird. Auf dem Neuerborn-Konto mit den viel zu niedrig festgesetzten Bauplatzpreisen werden die Kosten für diese zusätzliche Stelle jedoch weder ganz noch teilweise gebucht.

Insgesamt betrachtet fällt auf, dass in den letzten Jahren mehrere neue Stellen geschaffen wurden, für die es nur sehr knappe Begründungen gab. Auch wurde nie eine offizielle und nachvollziehbare Personalbedarfsermittlung durchgeführt. Stattdessen betreibt Esser Personalpolitik nach Gutsherrenart und die absolute FWG-Mehrheit nickt das ab – koste es, was es wolle.

Hier noch die bei der Gemeindevertretersitzung zum Ausdruck gebrachten Kernaussagen der 4 Fraktionen zum Haushaltsplan:

SPD: Unsere Gemeinde steht finanziell auf grundsoliden Füßen.

FWG: Wir müssen wegen der Haushaltslage in naher Zukunft mit Grundsteuererhöhungen rechnen.

CDU: Der Haushalt ist nicht nachhaltig.

Grüne: Für einen zukunftssicheren Gemeindehaushalt müssen alle Ausgaben auf den Prüfstand, um Haushaltspositionen zu finden, bei denen man sparen kann.

Dass es angesichts dieser überwiegend pessimistischen Prognosen und kritischen Einschätzungen eine Mehrheit dafür gab, für eine protzige 50-Jahr-Feier 40.000,- € zu verprassen, tut schon weh.

Abschließend noch der Hinweis auf den gefassten Beschluss, mit den Firmen RES GmbH und ABO Wind AG Verträge für bis zu 4 Windenergieanlagen abzuschließen. Ein SPD-Antrag, diesen Beschluss zurückzustellen, bis ein Bürgerentscheid stattgefunden hat, wurde abgelehnt. Armin Klimmek (SPD) fragte: Wieso lehnt Ihr einen Bürgerentscheid ab? Habt Ihr Angst vor den Bürgern?

04.12.2021: Wie ist die finanzielle Lage der Gemeinde Weilrod?

Im heutigen Usinger Anzeiger spricht sich die SPD einmal mehr gegen weitere Windräder in Weilrod aus. Der einzige Grund, den Windkraftbefürworter anführen – so Dr. Stefan Wetzel – seien die zu erwartenden Einnahmen für die Gemeinde, die Weilrod aber gar nicht nötig habe, weil die Gemeinde finanziell kerngesund sei. Sicher hat Dr. Wetzel vergessen, dass CDU, FWG und Grüne im Juni 2020 in ihrem gemeinsamen Flyer zum Thema „Windkraft“ nicht nur die finanzielle Seite, sondern auch den Beitrag Weilrods zur angestrebten Energiewende angesprochen haben.

Nun aber zu den Finanzen: Dr. Wetzels Aussage, dass die Gemeinde finanziell kerngesund ist, erweckt den Eindruck, dass er sich den aktuellen Haushaltsplan gar nicht angesehen hat.

Unter der Überschrift „Aussichten für die Zukunft“ schreiben Kämmerer Peter Michel und Bürgermeister Esser im Vorbericht zum Haushaltsplan 2022: „Waren die Prognosen der letzten Jahre für Weilrod immer sehr positiv, verdunkeln sie sich für die nahe Zukunft deutlich.“ Als schwerwiegendes Problem wird auf den Zustand der Gemeindewälder hingewiesen, „die uns in den kommenden Jahren finanziell stark beanspruchen werden.“

Fakt ist auch, dass der kommunale Haushalt in den Jahren 2021 und 2022 nur durch den Verkauf von Ökopunkten nicht ins Defizit rutscht. Mit dem Ökopunkteverkauf werden in beiden Jahren zusammen über 700.000,- € in die Gemeindekasse gespült – ein Einmaleffekt, der sich nicht wiederholen lässt, weil die Gemeinde danach nicht mehr über Ökopunkte in nennenswertem Umfang verfügt. Damit der Haushalt in den Folgejahren nicht aus dem Gleichgewicht gerät, schreiben Michel und Esser im Vorbericht des 2022er Haushaltsplans weiter, „sind alle Möglichkeiten wie Steuer- und Gebührenerhöhungen oder Einnahmen durch zusätzliche Windenergie zu prüfen.“

Ist doch klar, dass Esser und die FWG ihre viele Jahre praktizierte Anti-Windkraft-Politik nicht ohne Not aufgeben.

Unser Wald kann wegen extremer Trockenheit und Borkenkäferbefall seit 2018 nicht mehr nachhaltig bewirtschaftet werden. Es wird viele Jahre dauern und viel Geld kosten, den Gemeindewald wieder ins Gleichgewicht und auf einen Nachhaltigkeitslevel zu bringen, den wir vor 2018 hatten.

Hinzu kommt, dass sich Bürgermeister Essers kostspielige Personalpolitik und deren Folgekosten immer negativer auswirken (Zu diesem Thema folgt in Kürze ein separater Beitrag) und auch das Baugebiet Neuerborn die Gemeinde langfristig finanziell belasten wird.

23.11.2021: Geheimniskrämerei um neue Windräder

In Weilrod wird es weitere Windräder geben. Das hilft der Umwelt und der Gemeindekasse.

Allerdings ist es bedenklich, wie dieses Projekt abgewickelt wurde und wird:

Nach monatelangen verdeckten Verhandlungen zwischen Bürgermeister Esser und Interessenten für die Errichtung von Windkraftanlagen wurde im Januar 2020 auf Essers Vorschlag heimlich – nämlich hinter den verschlossenen Türen des Ältestenrats – ein Beschluss gefasst: „„Der Ältestenrat spricht sich für die Erweiterung der Windkraftanlagen in Weilrod aus. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden Interessenten für die Errichtung der Windkraftanlagen Gespräche aufzunehmen ...“ Dieser Beschluss war illegal, weil der Ältestenrat keine bindenden Beschlüsse fassen darf; er wurde von der Gemeindeverwaltung aber umgehend ausgeführt.

Erstmals vor den Augen der Öffentlichkeit wurde dieses Thema bei der Gemeindevertretersitzung am 18.06.2020 beraten. Dabei wurden Beschlüsse aus den Jahren 2014 und 2017, in denen sich die Gemeindevertretung gegen Windräder ausgesprochen hatte, aufgehoben und der Gemeindevorstand wurde beauftragt, das Windkraft-Projekt voranzutreiben.

Mit Beschlüssen bei den Gemeindevertretersitzungen am 29.10. und 10.12.2020 wurde das Thema weiterverfolgt. Die von der SPD geforderte und von der Gemeindevertretung beschlossene Bürgerbeteiligung ging im April 2021 Corona-bedingt als reine Online-Veranstaltung sehr ruhig und weitgehend unbemerkt über die Bühne. Dabei ging es nicht um die Frage, ob oder ob nicht weitere Windräder kommen sollen, sondern vor allem um die Präsentation der beiden Anbieter.

Jetzt liegen offenbar unterschriftsreife Verträge mit den Anbietern AboWind und RES vor. Wiederum heimlich im Ältestenrat wurde das weitere Vorgehen verabredet. Alles spricht dafür, dass die Öffentlichkeit nur kurz und knapp informiert wird. In die Karten spielt den Anti-Transparenz-Bolzen um Bürgermeister Esser das Anliegen der Vertragspartner, ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren. D.h., alle in den Verträgen enthaltenen Informationen, die aus Sicht von AboWind und RES Geschäftsgeheimnisse sind, dürfen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Esser und die FWG werden darauf pochen, dass dies sehr großzügig zugunsten der Vertragspartner ausgelegt wird.

Nachdem Esser in der letzten Legislaturperiode für seine Politik hinter verschlossenen Türen kritisiert wurde, ging die FWG im Kommunalwahlkampf in die Offensive und sprach sich für „mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Informationen und Entscheidungen aus Politik und Verwaltung“ aus – siehe Seite 8 ihrer Wahlkampfbroschüre 'Schwerpunkte und Leitideen 2021 - 2026'. Nach der Kommunalwahl wollen sie davon nichts mehr wissen und machen ihre Politik weiterhin am liebsten ungestört von öffentlichen Äußerungen. Die Politikverdrossenheit der Bürger wird deshalb weiter zunehmen; aber das wollen Esser und die FWG ja so haben, damit sie ihre eigenen Interessen weitgehend unbehelligt von Kritik und unangenehmen Fragen verfolgen können.

Erstaunlich (oder nicht?) ist, dass die Gegenwindler von der SPD sich seit der Kommunalwahl zum Thema „Windkraft“ nicht mehr zu Wort gemeldet haben.

13.11.2021: Offenlage des Bebauungsplans „Weilpassagen“

Gegen die Stimmen von SPD, CDU und Grünen haben 13 FWG-Gemeindevertreterinnen und -Gemeindevertreter am 28. Oktober die Offenlage des im Überschwemmungsbereich von Weil und Eichelbach liegenden Bebauungsplans „Weilpassagen“ beschlossen. Bürgermeister Esser hat die betreffende Bekanntmachung am 6. November im Usinger Anzeiger veröffentlicht. Vom 15. November bis einschl. 17. Dezember kann man sich den Bebauungsplan-Entwurf im Rathaus ansehen. Genauso lange besteht Gelegenheit, eine Stellungnahme zu den Planungen einzureichen.

Es wäre gut, wenn viele Weilroder Bürgerinnen und Bürger eine kritische Stellungnahme abgeben, damit es gelingt, die Befürworter dieses Bebauungsplans noch von ihrem fatalen Vorhaben abzubringen. Sogar von der FWG nahestehenden Bürgern vernimmt man vor allem Kopfschütteln und Sprachlosigkeit.

Ist das FWG-Verhalten Ignoranz gegenüber dem Klimawandel? Oder haben sie den Investoren Zusagen gemacht, an denen sie sich jetzt nicht vorbeitrauen?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, macht mit und schickt eine Stellungnahme an die Gemeinde.

So könnte eine Stellungnahme aussehen:

Abs.:

Weilfriede Weil

Weilstr. 100

61276 Weilrod

Empfänger:

Gemeindevorstand
Am Senner 1

61276 Weilrod

rathaus@weilrod.de

Betreff:

Bebauungsplan „Weilpassagen“ – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum erneut öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans „Weilpassagen“ habe ich folgende Anregungen:

Ich halte es für verantwortungslos, im Wissen, was Extremniederschläge Mitte Juli im Ahrtal angerichtet haben, einen Bebauungsplan für die Errichtung von 40 – 50 Wohnungen im Überschwemmungsbereich von Weil und Eichelbach zu beschließen.

Bürgermeister Esser hat in der Weilroder Gazette – Ausgabe September / Oktober 2021 - auf Seite 2 geschrieben: „Vor einem wie auch immer gearteten Katastrophenfall wie wir ihn jetzt in der Eifel oder an der Ahr erleben mussten, sind auch wir nicht gefeit“. Wieso gelingt es ihm nicht, seine FWG zu überzeugen, auf den Bebauungsplan für die Weilpassagen zu verzichten?

Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Weilpassagen sind für ein Flusshochwasser ausgelegt, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Dies ist nach aktuellen Stellungnahmen von Wissenschaftlern nicht mehr haltbar, vor allem, weil es als Folge des Klimawandels immer häufiger zu Extremniederschlägen kommt, die im Einzugsbereich von Bächen und kleineren Flüssen sehr schnell sehr viel schlimmere Folgen haben können als ein relativ langsam steigendes Hochwasser z.B. am Rhein.

Ich bitte Sie eindringlich, den Bebauungsplan für die Weilpassagen nicht weiterzuverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Weilfriede Weil

31.10.2021: Neuerborn-Baulandpreise beschlossen

Bei der Gemeindevertretersitzung am 28. Oktober wurden die Baulandpreise für das Baugebiet Neuerborn festgelegt: Die Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser kosten 199,- € pro m², die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser kosten 180,- € pro m².

Die von den Grünen bemängelte fehlende Transparenz über die Baulandpreis-Kalkulation konnte Bürgermeister Esser mit seinen Antworten auf die betreffenden Grünen-Fragen nicht beseitigen. U.a. wurden die Fragen nach der Höhe der Kosten für die Regenrückhaltungsmaßnahmen wie auch nach der Höhe der für die Wasser-Verbindungsleitung Altweilnau - Neuweilnau einkalkulierten Kosten nicht beantwortet.

Eingestanden hat der Bürgermeister, dass die in der Gemeindeverwaltung entstandenen und weiter entstehenden Sach- und Personalkosten ebensowenig eingepreist wurden wie die zu erwartenden Infrastrukturfolgekosten. Zu diesen Folgekosten gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass bei Neubaugebieten die zusätzlichen Steuereinnahmen durch Neubürger die Folgekosten für Infrastruktur bei weitem nicht decken. Das Hessische Umweltministerium hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass diese Folgekosten sich in 25 Jahren auf ca. 20.000,- € je Baugrundstück summieren. Das bedeutet, dass vom Neuerborn verursachte Folgekosten im Umfang von ca. 1,7 Millionen € von allen Weilrodern aufgebracht werden müssen, da sie nicht über die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen abgedeckt sind.

Insgesamt machte die Debatte deutlich, dass die Baulandpreise nicht kostendeckend sein können. Das haben auch die Befürworter der beschlossenen Preise - FWG und SPD - eingestanden, indem sie zum Ausdruck brachten, dass ihr Antrieb für den o.a. Beschluss nicht die vorgelegte Kalkulation sei, sondern vor allem ihr Wille - ihr Wille, unter allen Umständen einen Preis unter 200,- € zu beschließen. Dr. Stefan Wetzel von der SPD hat hervorgehoben, dass er eine Bezuschussung durch die Gemeinde für sinnvoll hält, wenn dadurch Weilroder Bürger, die sich sonst kein Eigenheim leisten könnten, die Möglichkeit erhalten, auf dem Neuerborn zu bauen.

Ist das richtig? Sollen alle Weilroder zusammenlegen, damit einige Weilroder in den Genuss kommen, auf dem Neuerborn bauen zu können? Oder wäre es besser, über höhere Baulandpreise sicherzustellen, dass für die Finanzierung des Baugebiets nicht alle Weilroder zur Kasse gebeten werden? Die CDU hat hierzu deutlich gesagt, dass ihr oberster Grundsatz ist, finanziellen Schaden von allen Bürgern abzuwenden.

Sicher ist: Aufgrund der enormen Größe diese Baugebiets geht es hier nicht um Kleingeld. Da jedoch nur CDU und Grüne ehrliche Preise wollten, hat es leider nicht gereicht, den Beschluss zu verhindern.

Beim Beschluss über die Baulandpreise stellt sich auch die Frage, ob § 25 HGO beachtet wurde, d.h., ob es Gemeindevertreter gibt, bei denen ein Widerstreit der Interessen vorliegt, weil sie oder einer ihrer Angehörigen auf der Bewerberliste für die Bauplätze stehen. Diese Gemeindevertreter hätten für die Dauer der Behandlung des Themas den Sitzungssaal verlassen müssen. Es hat jedoch niemand den Saal verlassen. Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass auf der Bauplatz-Bewerberliste Gemeindevertreter oder Angehörige von Gemeindevertretern stehen und finde, dass hier mal genauer hingeschaut werden sollte. Deshalb werde ich die Kommunalaufsicht bitten, dies zu überprüfen.

Schon beim Beschluss über die Vergaberichtlinien für die Zuteilung der Bauplätze am 25. Februar hätte man klären sollen, ob evtl. ein Verstoß gegen § 25 HGO vorliegt.

30.10.2021: Offenlage des Bebauungsplans „Weilpassagen“ von der Gemeindevertretung beschlossen

Die Gemeindevertretung hat die Offenlage des im Überschwemmungsbereich von Weil und Eichelbach liegenden Bebauungsplans „Weilpassagen“ beschlossen. Dafür reichten die Stimmen der FWG, die in Weilrod über die absolute Mehrheit in allen Gremien verfügt.

SPD, CDU und Grüne haben dagegen gestimmt, nachdem der Antrag der Grünen, ein Gutachten einzuholen, das die Erkenntnisse aus dem Ahr-Hochwasser berücksichtigt, von der FWG abgelehnt wurde. Die SPD hatte auch zu Bedenken gegeben, dass keine Seniorenwohnanlage mit Tagespflege, sondern lediglich barrierefreie Wohnungen entstehen sollen. Außerdem, dass die Auflagen zum Schutz vor Hochwasser das Bauen so teuer machen werden, dass hier keine günstigen Wohnungen entstehen können. Die CDU hat neben den Hochwassergefahren auch die massiven Eingriffe in die Natur und die in dieser Wohnanlage zu erwartende Lärmbelästigung durch den REWE-Verkehr als negative Aspekte angeführt.

Die FWG dagegen hat keine gegen die Weilpassagen sprechenden Gründe erkennen können und wies darauf hin, dass in Rod entlang der Weil Häuser stehen, die bei Hochwasser stärker betroffen sind als die Weilpassagen. Nicht in ihre Überlegungen einbezogen hat die FWG, dass diese Häuser zu einer Zeit gebaut wurden, als man solche Klimawandel-bedingten extremen Unwetter wie an der Ahr noch nicht kannte.

Bemerkenswert war auch, dass nicht alle FWG-Gemeindevertreter zugestimmt haben. Christian Weiß hatte für die Dauer der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen. Möglicherweise wollte er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, weil er persönliche Bedenken hat. Und mit seinem Rausgehen hatte er einen Weg gefunden, sich dem bei der FWG praktizierten Fraktionszwang zu entziehen.

Vielleicht liegt bei ihm aber auch ein Widerstreit der Interessen vor. Mit seinem REWE-Markt ist er stärker als jeder andere von diesem Bebauungsplan tangiert. Nach § 25 HGO darf niemand an einer Beratung und Entscheidung mitwirken, wenn er dadurch einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erlangen kann. Wenn dies bei ihm der Fall wäre, dann hätte er den Saal aber nicht nur bei der Abstimmung, sondern schon vor Beginn der Debatte verlassen müssen. Da er dies nicht getan hat, wäre der gefasste Offenlagebeschluss ungültig, wenn tatsächlich ein Interessenwiderstreit vorläge. Dies sollte von Fachleuten überprüft werden; ich werde die Kommunalaufsicht darum bitten.

13.10.2021: Sind die Neuerborn-Baulandpreise solide und vertrauenswürdig kalkuliert?

Bei der Gemeindevertretersitzung am 28. Oktober werden die Baulandpreise für das Baugebiet Neuerborn festgelegt. Liegt den Preisen eine solide und vertrauenswürdige Kalkulation zugrunde? Und sind die Preise kostendeckend?

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) empfiehlt der Gemeindevertretung, einen Quadratmeterpreis von 199,- € zu beschließen. Ob dieser Preis kostendeckend ist, konnte bei der Sitzung nicht geklärt werden. Die vom Projektentwickler – Herr Trollmann von der Fa. ZSE – vorgelegte Kalkulation war in großen Teilen nicht nachprüfbar und kann insofern auch daneben liegen.

Denn schon bei der Vorstellung der Kalkulation im Gemeindevorstand war aufgefallen, dass das Honorar der Fa. ZSE falsch berechnet war. Dem HFA wurde deshalb eine geänderte Kalkulation vorgelegt, die bei dieser Position nicht mehr 414.977,- € inkl. Umsatzsteuer enthielt, sondern 744.378,- €. Der vorgeschlagene Baulandpreis wurde aber nicht entsprechend angepasst.

Die Grünen haben im HFA auf widersprüchliche Aussagen zu den Baulandflächen zwischen dem Bebauungsplan und der Baulandpreiskalkulation hingewiesen; die betreffenden Abweichungen konnten bei der Sitzung aber nicht geklärt werden.

Darüber hinaus enthält die Kalkulation Fehler bei den Positionen „Grunderwerbssteuer für das angekaufte Bauland“ und „Notar und Grundbuch“-Kosten: 6% von 943.638,- € sind nicht 43.908,- €, sondern 56.618,- €, 1,5% von 943.638,- € sind nicht 14.590,- €, sondern 14.195,- €.

Weiter gibt es einen Widerspruch bei den Angaben zu den Kosten für den Ankauf des Baulands: Auf Seite 3 der Kalkulation heißt es: "Es werden 68.067 m² für 16,- € gekauft“ - das ergibt 1.089.072,- €. Auf Seite 6 werden dafür aber lediglich 943.638,- € angesetzt.

Auch bei den genannten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen enthält die Kalkulation widersprüchliche Angaben: Auf Seite 5 sind hierfür 12.510.573,- € angegeben, auf Seite 8 11.764.905,- €.

Damit waren ausnahmslos alle Positionen der Kalkulation, bei denen anhand der verfügbaren Informationen eine Überprüfung möglich war, fehlerhaft oder zumindest widersprüchlich. Diese Fehler und Widersprüche sollten Grund genug sein, alle Zahlen der Baulandpreiskalkulation überprüfbar zu belegen - anhand von Rechnungen, Kostenvoranschlägen und nachvollziehbaren Schätzungen - damit beurteilt werden kann, inwieweit die vorgelegten Berechnungen zuverlässig sind. Zumal nicht alle Kosten im Detail aufgeführt sondern diverse Ausgaben in Kostengruppen zusammengefasst sind.

Deshalb weiß man auch nicht, bei welchen Positionen und mit welchen Beträgen die Kosten für die Wasser-Verbindungsleitung Altweilnau - Neuweilnau und für die Kanalhaltung im Bereich der Erbismühle enthalten sind – Kosten, die nach den Angaben in den Sitzungsunterlagen für die Gemeindevertretersitzung vom 29.10.2020 (Beschluss des Bebauungsplans) eingepreist seien.

Ebenso unklar ist, ob und mit welchen Beträgen die für den Neuerborn aufzuwendenden Personal- und Sachkosten der Gemeinde in die Kalkulation eingeflossen sind.

Klar ist , dass der angegebene Betrag für den notwendigen zusätzlichen Kindergarten mit 500.000,- € viel zu pauschal veranschlagt ist; die Gemeindeverwaltung hatte genügend Zeit, um konkretere und verlässlichere Zahlen erarbeiten zu können.

Sehr wahrscheinlich ist auch, dass Infrastrukturfolgekosten nicht eingepreist wurden, obwohl das Hessische Umweltministerium die Gemeinde - per Schreiben vom 19.12.2018 - darauf hingewiesen hatte, dass „bei Neubaugebieten in der Kalkulation vielfach die in den nächsten 25 Jahren anfallenden Folgekosten in Höhe von ca. 20.000,- € je ausgewiesenem Baugrundstück unberücksichtigt“ bleiben. Die Folge wäre, dass vom Neuerborn verursachte Kosten im Umfang von ca. 1,7 Millionen € von allen Weilrodern aufgebracht werden müssen.

Die Mehrheit im HFA war damit zufrieden, dass Herr Trollmann vorbrachte, bei seiner Kalkulation handele es sich um eine sehr genaue Prognose der Kosten. Belegen musste er das nicht. Es war auch unerheblich, dass es Herrn Trollmann egal ist, bei welchen Positionen der Kalkulation welche Summen angegeben sind; es reichte seine Versicherung, dass alle Kosten enthalten seien. Egal ist z.B., dass bei der Position „Regenrückhaltung“ = 0,- € angegeben sind, obwohl dafür kräftig investiert werden muss. Die betreffenden Kosten seien lt. Herrn Trollmann in der Position „Erschließungskosten“ enthalten. Auch Kosten für diverse Gutachten sind nicht bei den Positionen angegeben, wo sie hingehören; sie seien lt. Herrn Trollmann aber ebenfalls enthalten. So wird nicht Transparenz geschaffen – so wird verschleiert.

FWG und SPD haben der vorgelegten Baulandpreiskalkulation und den vorgeschlagenen Baulandpreisen zugestimmt – nach dem Motto: Wofür brauchen die politischen Gremien Transparenz über die Kalkulation und weshalb sollte man sich mit den Details befassen, wenn Herr Trollmann erklärt, dass seine Kalkulation sehr genau ist und Bauamtsleiter Carsten Filges versichert, dass er jede Buchung gegenzeichnet. Es wurde aber nicht erklärt und versichert, dass tatsächlich alle Kosten in die Buchungen und Kalkulationen eingeflossen sind.

Schwammige Zahlen und unpräzise Aussagen haben die HFA-Sitzung geprägt, die Mehrheit der Ausschussmitglieder hatte aber kein Problem damit, trotzdem einen Beschluss zu fassen.

Aus meiner Sicht hat sich der HFA viel zu oberflächlich mit den Baulandpreisen befasst. Die Gefahr ist groß, dass die festgesetzten Preise nicht kostendeckend sind und für die nicht über die Einnahmen aus dem Verkauf des Baulands gedeckten Neuerborn-Kosten allen Weilroder Bürgern in die Tasche gegriffen werden muss.

Wenn man für jeden Bauplatz mehr als 4 Bewerber hat – dies wurde vom Bürgermeister wie auch vom Bauamtsleiter bei der HFA-Sitzung ausdrücklich und mehrfach betont - dann kann man einen Baulandpreis festlegen, der dafür sorgt, dass die Gemeinde finanziell auf der sicheren Seite ist und das mit 8,8 ha und 84 Bauplätzen weit über den Eigenbedarf der Gemeinde hinausgehende Baugebiet nicht zum Verlustgeschäft wird.

10.10.2021: Bis zu 50 neue Wohnungen im Überschwemmungsgebiet

In Rod an der Weil war vor 10 Jahren eine Seniorenwohnanlage mit integrierter Tagespflege im Baugebiet „Hölle“ geplant. Leider wurde dieses Projekt nicht realisiert und das dafür vorgesehene Gelände schließlich anderweitig bebaut.

Nachdem die Zielsetzung abgespeckt wurde – keine Seniorenwohnanlage mehr, sondern lediglich barrierefreie Wohnungen – hat sich jetzt ein Investor gefunden, der dies im Umfeld des Rewe-Marktes realisieren will.

40 – 50 Wohneinheiten sollen hier entstehen – angesichts des akuten Wohnraummangels ein grundsätzlich begrüßenswertes Projekt. Allerdings ist das Gebiet des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans in einem amtlich festgestellten Überschwemmungsgebiet mit signifikantem Hochwasserrisiko.

In solchen Gebieten ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt. Es kann jedoch in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden und es sieht so aus, als ob dies hier geschehen wird. Im Bebauungsplan wird lediglich vorgegeben, dass bei der Konkretisierung der Planung auf eine Hochwasser-angepasste Bauweise zu achten ist. Allerdings wurden diese Ausführungen schon vor der Katastrophe an der Ahr in den Bebauungsplan geschrieben.

Kann man - im Wissen, was Extremniederschläge Mitte Juli im Ahrtal angerichtet haben - diese Position zum Bau der Weilpassagen noch aufrechterhalten?

Bürgermeister Esser schreibt in der aktuellen Weilroder Gazette (September / Oktober 2021) auf Seite 2 wörtlich: „Vor einem wie auch immer gearteten Katastrophenfall wie wir ihn jetzt in der Eifel oder an der Ahr erleben mussten, sind auch wir nicht gefeit“.

Die meisten Hochwasserschutzmaßnahmen werden für ein Flusshochwasser ausgelegt, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Dies ist nach aktuellen Stellungnahmen von Wissenschaftlern nicht mehr haltbar, vor allem, weil es als Folge des Klimawandels immer häufiger zu Extremniederschlägen kommt, die im Einzugsbereich von kleineren Bächen und Flüssen sehr schnell viel schlimmere Folgen haben können als ein relativ langsam steigendes Hochwasser z.B. am Rhein.

Am 28. Oktober wird der Bebauungsplan auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung stehen. Werden die Gemeindevertreter dafür die Hand heben? Oder sind ihnen die Ereignisse an der Ahr Mahnung genug, dies nicht zu tun? Für eine gewissenhafte Entscheidung wäre es hilfreich, wenn die Gemeindevertreter sich vor der Sitzung bei einer Dienstreise an die Ahr einen Eindruck von der dortigen Katastrophe machen würden.

03.10.2021: Kindergartengebühren werden wieder erhöht

Am 17.12.2015 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass die Kindergartengebühren jährlich um 4 % anzuheben sind. Seitdem kennen die Weilroder Kindergartengebühren nur noch eine Richtung: steil nach oben.

Zum Vergleich:

                 allgemeine       Kindergarten-

               Inflationsrate     gebührenerhöhung

2016          0,5 %                      4,0 %

2017          1,5 %                      4,0 %

2018          1,8 %                      4,0 %

2019          1,4 %                      4,0 %

2020          0,5 %                      4,0 %

2021          3,? %                      4,0 %

Diese Übersicht zeigt, dass die Kindergartengebühren von 2016 bis 2020 mehr als 3x so stark gestiegen sind wie die allgemeine Inflationsrate.

Auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden schneiden die Weilroder Kindergartengebühren von Jahr zu Jahr schlechter ab. Für junge Familien wird Weilrod damit immer unattraktiver.

Jetzt steht die Entscheidung an, ob die Gebühren auch in 2022 wieder um 4 % angehoben werden.

Im Sozialausschuss, der bereits am 27. September darüber beraten hatte, setzten sich Grüne und SPD dafür ein, diesen Automatismus endlich zu stoppen. Sie konnten sich jedoch nicht durchsetzen, weil FWG und CDU die bisherige Praxis fortsetzen möchten und auch entsprechend abgestimmt haben.

Die endgültige Entscheidung fällt bei der nächsten Gemeindevertretersitzung am 28. Oktober. Dort steht der betreffende Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung.

06.09. 2021: Gemeindevertretersitzung am 02.09.2021

Zusammenarbeit der Feuerwehren im Hochtaunuskreis:

Die CDU wollte erreichen, dass zusätzliche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit den Feuerwehren im Hochtaunuskreis geprüft werden - als Alternative zu einer aktuell laufenden Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer Zusammenarbeit mit Feuerwehren aus dem Kreis Limburg-Weilburg. Ihr Antrag erhielt jedoch nur die Stimmen von CDU und Grünen, während FWG und SPD ihn ablehnten. Die FWG berief sich bei ihrer Begründung für die Ablehnung darauf, dass der Anstoß für die Zusammenarbeit mit Wehren aus dem Kreis Limburg-Weilburg aus den Reihen der Weilroder Feuerwehren gekommen sei.

Weilpassagen-Bebauungsplan:

Die Grünen hatten anlässlich der verheerenden Unwetter an der Ahr beantragt, den Bebauungsplan für die beim Rewe-Markt geplanten sogenannten Weilpassagen zu überdenken, weil die vorgesehene Bebauung im Überschwemmungsgebiet der Weil liegt. Unterstützung erhielten sie von SPD und CDU, jedoch nicht von der FWG.

In der aktuellen Weilroder Gazette (September / Oktober 2021) schreibt Bürgermeister Esser auf Seite 2 wörtlich: „Vor einem wie auch immer gearteten Katastrophenfall wie wir ihn jetzt in der Eifel oder an der Ahr erleben mussten, sind auch wir nicht gefeit“. Seine FWG sieht dies anders und will den Weilpassagen-Bebauungsplan noch in diesem Jahr beschließen. Mit den „nein“-Stimmen ihrer 13 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben sie sich gegen die 12 „ja“-Stimmen von Grünen, CDU und SPD behauptet und den Grünen-Antrag abgelehnt.

Diese Ignoranz der FWG gegenüber dem Klimawandel und seinen Folgen kann für die künftigen Weilpassagen-Bewohner schlimme Folgen haben. Der FWG bleibt zu raten, schon mal anzufangen, Spenden zu sammeln für den Wiederaufbau der Weilpassagen nach einer Hochwasser-Katastrophe, denn eine Versicherung wird man für bewusst und mit Absicht ins Überschwemmungsgebiet gebaute Gebäude nicht finden.

Klimaschutzmanager:

Besser erging es dem Grünen-Antrag zur Schaffung einer Klimaschutzmanager-Stelle - gemeinsam mit Grävenwiesbach. FWG und SPD hatten Bedenken wegen der betreffenden Personalkosten. Diese konnten von den Grünen mit Hinweis auf die zu erwartenden Fördermittel des Landes zerstreut werden. Der Antrag wurde einstimmig an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Solaranlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden:

Auch mit ihrem Antrag zur Erstellung eines Ausbauplans für Solaranlagen auf den Dächern kommunaler Liegenschaften hatten die Grünen Erfolg: Er wurde – ergänzt um Anregungen von SPD und FWG – zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen.

Mehr Transparenz über die noch nicht erledigten Gemeindevertreter-Anträge:

Einstimmig beschlossen wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, alle 6 Monate einen detaillierten und schriftlichen Sachstandsbericht zum Fortschritt der in die Gemeindevertretung eingebrachten Anträge abzugeben.

Dieser Antrag bringt den Unmut aller Fraktionen zum Ausdruck einerseits über die Verschleppung der Erledigung von Gemeindevertreter-Beschlüssen als auch über die mangelhafte Auskunftsfreude des Bürgermeisters und seiner Verwaltung über den Bearbeitungsstand von beschlossenen Anträgen. Aktuell gibt es sogar noch 3 offene Anträge aus den Jahren 2016 und 2017, die nicht vorangetrieben wurden bzw. im Geschäftsgang verschwunden sind.

Weniger Transparenz über die Arbeit der Ortsbeiräte:

Die Geschäftsordnung für den Gemeindevorstand wurde vom Gemeindevorstand beschlossen. Die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung wurde von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte wurde jetzt gegen die Bedenken von SPD, CDU und Grünen alleine von den FWG-Gemeindevertretern beschlossen.

CDU, SPD und Grüne hatten bemängelt, dass die vorgelegte neue Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte beschlossen werden sollte, ohne zuvor den Betroffenen – den Ortsbeiräten – Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die CDU hatte darüber hinaus gebeten, die nach der neuen Geschäftsordnung vorgesehenen knappen Ergebnisprotokolle nicht zu beschließen, sondern durch ausführlichere Protokolle für mehr Transparenz zu sorgen.

Es zeichnete sich ein Beschluss ab, die Entscheidung zu vertagen und abzuwarten, bis die Ortsbeiräte Stellung genommen haben, als sich Bürgermeister Esser zu Wort meldete. Er bat um sofortige Zustimmung, denn er habe mit den Ortsvorstehern und den Schriftführern der Ortsbeiräte über die neue Geschäftsordnung geredet. Allerdings konnte er nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten Ortsbeiratsmitglieder den Entwurf für die neue Geschäftsordnung noch nicht gesehen hatten. Seine Aussagen reichten jedoch, die FWG unter Druck zu setzen und den Argumenten von CDU, SPD und Grünen nicht zu folgen. Anstatt demokratischen Werten zu folgen, beugte sich die FWG ihrem Bürgermeister getreulich und beschloss mit ihrer absoluten Mehrheit die neue Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte. Das Blühwiesendebakel der letzten Gemeindevertretersitzung wiederholte sich nicht.

Damit hat die FWG auch die Bedeutung der Ortsbeiräte weiter abgewertet.

Zwei Klassen von Ehrenämtern

Gibt es in Weilrod zwei Klassen von Ehrenämtern? Vor wenigen Tagen wurde – mit der Begründung „Corona“ - der diesjährige Ehrenamtsempfang abgesagt. Allerdings wurden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 2. September ca. 20 Feuerwehrleute für ihr Engagement gelobt, geehrt und gebührend gefeiert. Warum nur die Feuerwehrleute? Ist anderweitiges ehrenamtliches Engagement weniger wert?

Wer hat diese verschiedenartige Vorgehensweise vorgegeben? Eine Entscheidung der Gemeindevertretung lag dem offenbar nicht zugrunde.

24.08.2021: Ältestenrat – Teil 2

Hier ein paar ergänzende Ausführungen zum Thema „Ältestenrat“ vom 19. August:

Am 20.01.2020 stand das Thema „neue Windräder für Weilrod“ auf der Ältestenrat-Tagesordnung. Im Protokoll heißt es dazu:

„Der Ältestenrat spricht sich für die Erweiterung der Windkraftanlagen in Weilrod aus. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden Interessenten für die Errichtung der Windkraftanlagen Gespräche aufzunehmen und Ergebnisse in einer Synopse zusammen zu fassen. Insbesondere sind die zu erwartenden Einnahmen für die Verpachtung der Flächen, sowie die Beteiligung am Ertrag der Stromproduktion zu vergleichen.

Es sollen die genauen Standorte in Plänen dargestellt werden, sowie neue Panoramaansichten erstellt werden um damit eine mögliche Beeinträchtigung auf die jeweiligen Ortsteile erkennen zu können. Die Verwaltung gibt dazu repräsentative Standorte den jeweiligen Windkraftanlagenplanern vor.“

Der Ältestenrat hat damit der Gemeindeverwaltung einen Auftrag erteilt, der von der Verwaltung auch unverzüglich ausgeführt wurde.

In der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung heißt es: „Der Ältestenrat fasst keine bindenden Beschlüsse“. D.h. auch, die Gemeindeverwaltung durfte diesen unzulässigen Auftrag nicht ausführen.

Es ist nicht zu verstehen, dass hier weder der Vorsitzende der Gemeindevertretung noch seine Stellvertreter noch die Fraktionsvorsitzenden sich gegen dieses unrechte und undemokratische Vorgehen ausgesprochen und es auch nicht verhindert haben. Machen diese Weilroder Kommunalpolitiker ihren Job nur oberflächlich und sind sich ihrer Vergehen nicht bewusst? Schwer vorstellbar, denn Politiker in diesen Positionen sind keine Politik-Anfänger, sondern erfahrene Leute. Man muss davon ausgehen, dass sie allesamt bewusst rechtswidrig und undemokratisch gehandelt haben.

Genauso schlimm ist es, dass die Gemeindeverwaltung diesen Auftrag ausgeführt und damit ebenfalls bei vollem Bewusstsein gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Wie können Bürgermeister Esser und seine Gemeindeverwaltung so handeln? Machen sie ihren Job nur oberflächlich und sind sich ihrer Vergehen nicht bewusst? Schwer vorstellbar, denn in der Gemeindeverwaltung gibt es qualifizierte und erfahrene Verwaltungsfachleute, die den Bürgermeister darauf hinweisen könnten und es auch tun sollten. Hat in der Gemeindeverwaltung niemand ein starkes Rückgrat und auch niemand den Mut, um Bürgermeister Essers immer wieder vorkommenden rechtswidrigen Aktivitäten zu stoppen?

Oder hat Esser es geschafft, alle wichtigen Mitarbeiter mit besoldungstechnischen Maßnahmen ruhigzustellen? Zumindest hat er offenbar keine Mühe, unsere Gemeinde nach Gutsherrenart zu führen und Rechtsvorschriften zu ignorieren. Welche weiteren rechtswidrigen Aktivitäten laufen bei dieser Gemeinde ab, ohne dass es bemerkt wird, weil sie hinter verschlossenen Türen stattfinden? Es werden nicht wenige sein! Wer so skrupellos an Recht und Gesetz vorbeiregiert, dem ist einiges zuzutrauen.

Nach dem Beschluss im Ältestenrat am 20.01.2020 wurde über das Thema „neue Windräder“ 5 Monate lang nur hinter verschlossenen Türen beraten. Erst am 18.06.2020 wurde es bei einer Gemeindevertretersitzung erstmals in der Öffentlichkeit  besprochen. Dieses undemokratische Vorgehen ist ein Skandal!

Wird jetzt schon wieder - unter dem Titel „Photovoltaikpark Hasselbach“ - über den Ältestenrat ein Großprojekt hinter verschlossenen Türen vorangetrieben und die Öffentlichkeit erst informiert, wenn das Projekt „durch“ ist?

21.08.2021: Bürgersteigbegrünung

Bei der letzten Gemeindevertretersitzung ist Bürgermeister Esser mit seinem Blühwiesenantrag von der Gemeindevertretung ausgebremst worden, indem der Antrag an den von ihm übergangenen Gemeindevorstand verwiesen wurde.

Zustimmung fand dagegen der Antrag der Grünen betr. der Artenvielfalt an Straßen und Wegen. Über diesen Antrag soll im Umweltausschuss unter Beteiligung von Sachkundigen beraten werden.

Hat Esser jetzt – ohne die Beratung im Umweltausschuss abzuwarten – die Umsetzung dieses Ökoprojekts in Angriff genommen? Vor der gemeindlichen Liegenschaft „Laubacher Straße 8“ in Gemünden wurde mit der Begrünung des Bürgersteigs begonnen - siehe Foto am Ende dieser Seite.

Noch im letzten Jahr hat Essers Gemeindeverwaltung Grundstückseigentümer, die ihren Bürgersteig zu sehr begrünt hatten, angeschrieben und mit einem Bußgeld gedroht, wenn sie die grünen Gefahrenquellen nicht unverzüglich beseitigen. Macht er jetzt genau das Gegenteil und lässt Bürgersteige begrünen?

Übrigens: Gestern wurden bei www.weilrod-aktuell.de 79 Seitenaufrufe registriert. Insgesamt waren es 11.644.

19.08.2021: Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, seinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden. Er hat die Aufgabe, den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei der Führung seiner Geschäfte zu unterstützen und eine Verständigung zwischen den Fraktionen über Angelegenheiten des Geschäftsganges der Gemeindevertretung herbeizuführen – siehe § 9 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich.

Nach den Vorgaben in § 9 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung hat der Ältestenrat nicht die Aufgabe und auch nicht das Recht, über politische Themen zu beraten.

Trotzdem wurde der Ältestenrat in der vergangenen Legislaturperiode vom Bürgermeister mehrfach benutzt, um Themen in die Politik einzuschleusen, zuletzt das Thema „neue Windräder für Weilrod“, über das viele Monate nur hinter verschlossenen Türen gesprochen wurde, bevor es per Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht und öffentlich diskutiert wurde. Jetzt haben die Mitglieder des Ältestenrats die Einladung für eine Sitzung erhalten, bei der erneut ein politisches Thema auf der Tagesordnung steht (Photovoltaikpark Hasselbach).

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft den Ältestenrat nach Bedarf ein und legt die Tagesordnung fest. Weshalb nimmt er wiederholt politische Themen auf die Tagesordnung? Ist er ein/e Mario/nette an der Hand des Bürgermeisters, von dem man weiß, dass er gerne vom vorgesehenen demokratischen und bürgernahen Weg abweicht und lieber nach Gutsherrenart entscheidet?

Dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung bleibt zu raten, den o.a. Punkt von der Tagesordnung zu streichen und sich auch in Zukunft vom Bürgermeister keine Themen mehr auf die Ältestenrat-Tagesordnung schreiben zu lassen, die dort nicht hingehören.

Man muss auch die Frage stellen, weshalb die Fraktionsvorsitzenden solch undemokratisches Vorgehen bisher mitgemacht haben? Seit der Kommunalwahl haben die meisten Fraktionen neue Vorsitzende. Vielleicht hilft das, dieses unzulässige Verfahren endlich zu beenden.

Der korrekte Weg, dieses Projekt an die Politik heranzutragen, ist, es über den Gemeindevorstand in die Gemeindevertretung oder den Bauausschuss einzubringen und dort zu beraten – aber keinesfalls im Ältestenrat. Wenn dieses Thema dem Bürgermeister besonders wichtig ist, kann er es auch als eigenen Antrag in die Gemeindevertretung einbringen – wie bei der letzten Sitzung seinen spektakulären Blühwiesen-Antrag.

Eine transparente und für die Bürger nachvollziehbare Entscheidungsfindung wird nicht erreicht, wenn politische Themen hinter verschlossenen Türen beraten werden. Es braucht für die Bürger durchschaubare Prozesse und nachvollziehbare Entscheidungen, sonst verlieren sie mehr und mehr das Vertrauen in die Kommunalpolitik.

01.08.2021: Nochmal Neuerborn

Nach dem Satirebeitrag vom 16. Juli jetzt wieder ernsthaft und Fakten-bezogen:

Mit Schreiben vom 27. Juli hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain auf meine Stellungnahme vom 01.11.2020 zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes für das Baugebiet Neuerborn geantwortet.

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen“ heißt es zu Beginn der Antwort.

Die flachen Begründungen für die Verwerfung meiner Hinweise und Anregungen begannen oft mit Formulierungen wie „Die Gemeindeverwaltung hat laut eigener Aussage ...“, „Laut Auskunft der Kommune gab es ...“, „Nach Aussage der Gemeinde erfolgte …“.

So heßt es z.B. zum Thema Wasserversorgung: „Ein Wassermangel bestand laut der Gemeinde Weilrod nie.“

Bemerkenswert ist auch die Aussage „Aus regionaler Sicht spricht nichts gegen eine Konzentrierung der weiteren Siedlungsentwicklung und Infrastruktur in den drei Kernorten Rod, Riedelbach und Altweilnau“. Statt dem deutlich größeren Hasselbach wird damit Altweilnau zum 'Kernort' berufen.

In der Antwort heißt es auch: „Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Änderungsverfahren am 02.06.2021 genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 30/21 vom 26.07.2021 ist die Änderung rechtswirksam geworden.“ Das bedeutet, dass am 26.07.2021 mit der Erschließung des 1. Bauabschnittes begonnen werden durfte. Die Erschließungsarbeiten laufen jedoch schon seit Monaten und zwar nicht nur für den 1. Bauabschnitt.

Weiter heißt es im Schreiben des Regionalverbands: „Die Vorbereitung des 2. Bauabschnittes kann frühestens nach dem abgeschlossenen Verkauf von 80% der Bauplätze des 1. Bauabschnittes beginnen, eine Umsetzung des 2. Bauabschnittes ist frühestens ab dem 3. Quartal 2022 möglich.“ Das heißt, mit der Erschließung des 2. Bauabschnittes wurde mindestens eineinhalb Jahre früher als erlaubt begonnen.

Dies sind zwei weitere Beispiele dafür, wie sich Bürgermeister Esser über Rechtsvorschriften und Vorgaben hinwegsetzt und nach Gutsherrenart handelt. Notorischer Rechtsbrecher!

16.07.2021: Essers größter Coup

Mitten im Sommerloch machen interessante Neuigkeiten in Weilrod die Runde.

Der Zeitrahmen- und Finanzierungsplan für das Baugebiet Neuerborn, der lt. Gemeindevertreterbeschluss vom letzten Dezember regelmäßig fortzuschreiben und dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorzulegen ist, wird wohl demnächst im HFA präsentiert. Auch die bei der Gemeindevertretersitzung im Februar für Ende März / Anfang April angekündigte Ausschreibung für die Nahwärmeversorgung per Quartierskraftwerk steht - mit nur leichter Verzögerung – offenbar unmittelbar bevor. Darüber hinaus hat Bürgermeister Esser mit dem Erlass einer neuen Brunnenordnung und den Regenfällen der letzten Wochen die Wasserversorgung Weilrods auf Jahre hinaus gesichert. Deshalb können jetzt auf dem Neuerborn noch größere Brötchen gebacken werden.

Doch was ist dran an den Gerüchten, die derzeit in Weilrod das Sommerloch füllen? Drängt Esser wirklich auf die nochmalige Vergrößerung des Baugebiets Neuerborn? Und erntet er dafür tatsächlich Lob von allen Seiten und in den höchsten Tönen?

Es heißt, im Rathaus Weilrod werde an einem Konzept zur Fortsetzung der Neuerborn-Erfolgsstory gebastelt. Da die in den ersten beiden Bauabschnitten zur Verfügung stehenden Bauplätze für den Ansturm von Bauwilligen bei weitem nicht ausreichen, denke man über die Ausweitung des Baugebiets auf das Gelände des Golfclubs nach – wieder mit schönen, großzügigen Grundstücken und einer niedrigen Bebauungsdichte.

Hinter den Kulissen gebe es bereits Gespräche mit den Verantwortlichen des Golfclubs. Sie sollen mit der Zuteilung von exklusiven Bauplätzen mit Green-Blick und kostenfreien Wasserlieferungen zur Bewässerung des Golfplatzes für die von Esser höchstpersönlich entwickelte Idee begeistert werden.

Die vom Golfclub zu opfernden Flächen im Umfeld der Parkplätze, des Clubhauses und des Teiches sollen durch eine Ausweitung des Golfplatzes in Richtung Oberlauken ausgeglichen werden.

Esser habe bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt, die FWG-Fraktion für seine Idee zu gewinnen. Weitere Fürsprecher seien wegen der absoluten Mehrheit nicht nötig.

Selbstverständlich soll auch bei diesem Bauabschnitt die nachhaltige und ökologische Ausrichtung kompromisslos durchgesetzt werden. Ein grüner Bauamtsleiter sei dafür der bestmögliche Garant, hört man aus Essers Umfeld.

Durch die weitere Vergrößerung des Baugebiets wird auch die Ortsmitte Altweilnaus aus dem alten Ortskern an den Rand des Neuerborns verlagert, sodass man die Neuerborn-Bebauung bedingt auch als Vorantreiben der Innenentwicklung werten könne und insofern keine Einsprüche des Umweltministeriums gegen das neue Projekt befürchten muss.

Was ist dran an diesen Gerüchten? Ist es nur eine erste Vision oder wird hier schon Essers größter Coup zügig vorangetrieben?

30.06.2021: Gemeindevertretersitzung am 24. Juni

Bei der Sitzung wurden Beschlüsse gefasst zum Wassermanagement-Antrag der Grünen, zum gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD auf Änderung der Feldwegesatzung hinsichtlich der Artenvielfalt an Straßen und Wegen, zur von der FWG beantragten Überarbeitung der Prioritätenliste für die Ausweisung künftiger Baugebiete, zur Überprüfung, wo innerorts weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h eingerichtet werden können und zum Bau von bezahlbarem Wohnraum. Wo diese Anträge hinführen werden, muss die Zeit zeigen. Beschlossen wurden noch keine konkreten Maßnahmen, sondern erstmal Absichtserklärungen, wie bei diesen Themen vorgegangen werden soll.

In der Presse nur oberflächlich angesprochen wurden die Differenzen beim Blühwiesen-Antrag des Bürgermeisters und bei den FWG-Anträgen zu den Themen „Straßenbeiträge“ und „Kindertagesstätten-Konzept“. Die Grünen hatten beantragt, diese Anträge von der Tagesordnung zu streichen, weil betreffende Anträge schon vor Jahren gestellt wurden und noch immer in der „Übersicht der offenen Anträge“ als nicht erledigt geführt werden. Neue und fast gleichlautende Anträge sind objektiv betrachtet deshalb nicht erforderlich. In 2 Fällen handelt es sich dabei um alte Grünen-Anträge, die die FWG sich jetzt offenbar mit dieser Aktion auf ihre Fahnen schreiben will.

Die Grünen-Begründung für die Streichung der neuen FWG-Anträge war schlüssig und nachvollziehbar. Dem FWG-Vorsitzenden Dr. Hammer konnten insofern auch keine gegenteiligen Argumente einfallen; bei seiner Gegenrede wirkte er rat- und hilflos. Er sprach davon, dass das Ansinnen der Grünen undemokratisch sei und beantragte, darüber nicht abzustimmen. Da dies nicht zulässig ist, wurde abgestimmt. Hierbei setzte sich die FWG trotz fehlender Argumente mit ihrer absoluten Mehrheit durch. Die Anträge wurden daraufhin behandelt und auch beschlossen. Es ist schlimm, in welche Niederungen der Kommunalpolitik man sich begibt, wenn man die absolute Mehrheit hat und meint, dass man alles beschließen kann, was man will, auch wenn es vor Unsinn und Ignorantentum strotzt.

Insofern verwunderte es auch nicht, dass Jens Heuser (FWG) bei der Behandlung des Straßenbeiträge-Antrags Schwierigkeiten hatte, den neuen Antrag zu begründen. Er sprach davon, dass nach den mittlerweile erfolgten Straßenzustandsbefahrungen die Fortsetzung der Behandlung dieses Themas jetzt möglich sei. Schon im nächsten Satz sprach er jedoch nicht mehr von der Fortsetzung der Behandlung dieses Themas, sondern von einer Neuaufgreifung des Themas. Dabei wäre es seine Pflicht als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses gewesen, bei diesem Thema den bereits seit 2017 existierenden Antrag auf die Tagesordnung einer HFA-Sitzung zu setzen, um weitere Schritte anzustoßen. Welcher Teufel ihn geritten hat, stattdessen einen neuen Antrag in die Gemeindevertretung einzubringen, bleibt sein Geheimnis.

Interessant war auch der Ablauf der Debatte zum Blühwiesenantrag von Bürgermeister Esser. Nachdem die SPD beantragt hatte, diesen Antrag nicht zu beschließen, sondern zur weiteren Konkretisierung und zur Klärung der Kostenfrage an den Gemeindevorstand zu verweisen, pochte Esser darauf, dass sein Antrag wie vorgestellt beschlossen wird. Verwundert musste er jedoch feststellen, dass er nicht beschlossen, sondern - wie von der SPD beantragt - an den Gemeindevorstand verwiesen wurde. Wie ist es zu diesem einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung gekommen? Hatten die FWG-Gemeindevertreter ihren Bürgermeister nicht richtig verstanden oder wollten sie ihm ganz bewusst nicht folgen? Zumindest machte Esser für den Rest der Sitzung einen ziemlich zerknirschten Eindruck.

Bereits vor der Sitzung hatte es Aufregung gegeben. Die FWG hatte - per Schreiben an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Mario Lauth - Änderungsanträge zu den beiden Grünen-Anträgen eingereicht. Nach einem Protestschreiben der Grünen an den Fraktionsvorsitzenden der FWG Holger Füßer zog die FWG diese Änderungsanträge zu Beginn der Gemeindevertretersitzung wieder zurück.

12.06.2021: Essers Kumpanei mit den Reichen vom Golfclub

Essers Kumpanei mit den Reichen vom Golfclub geht nicht nur zu Lasten der Weilroder Bürger, die im trockenen Sommer ihren Wasserverbrauch einschränken müssen, sondern auch zu Lasten des Gemeindewaldes, dem der Golfclub das Grundwasser abgräbt.

Als das Thema „Golfplatz-Bewässerung“ im letzten Sommer hochkochte, hatte Esser nichts Eiligeres zu tun, als sich mit dem Vorstand des Golfclubs zusammenzusetzen und im Usinger Anzeiger und der Taunus Zeitung zu verkünden, dass dem Golfclub nichts vorzuwerfen ist. Bei dem Wasser handele es sich um Brauch- beziehungsweise Grauwasser, das keinerlei Verbindung zum Trinkwassernetz habe, die Trinkwasserversorgung innerhalb der Gemeinde also auch nicht gefährde.

Sein Hofschreiber Alexander Schneider ging in der TZ sogar so weit, zu schreiben, dass der Weilroder Club ausschließlich Wasser aus seinem Teich verwendet, der gefüllt etwa 35 000 Kubikmeter Wasser fasse und insofern kein Eingriff in Flora und Fauna vorliegt.

Was Esser und Schneider verschwiegen haben, ist die Tatsache, dass der im Jahr 2005 angelegte Teich mit Wasser aus dem Hochbehälter Oberlauken gefüllt wird. Der Golfclub hat in den Ausgaben 04/2005 und 01/2006 seiner Vereinszeitschrift Albatros ausführlich darüber berichtet:

https://www.yumpu.com/de/document/view/6489998/                 und            https://www.yumpu.com/de/document/view/6489976/

In der Vereinszeitschrift konnte man damals auch lesen: „Nach übereinstimmenden Prognosen der Meteorologen stehen uns in Mittel-Europa als Folge der Erderwärmung heiße, trockene Sommer und warme, regenreiche Winter bevor.“

Es wäre interessant, zu wissen, welche Wassermengen der Golfclub in den letzten drei heißen und trockenen Sommern über den Hochbehälter Oberlauken und die beiden neu gebohrten Brunnen aus dem Weilroder Grundwasser entnommen hat.

Mein Kommentar: Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt erfordern vorausschauende wasserpolitische Weichenstellungen. Deshalb muss auch in Weilrod begonnen werden, Konzepte zu entwickeln, wie der Umgang mit Wasser in Zeiten des Klimawandels optimiert werden kann. Dazu gehört die Unterbindung der Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung des Golfplatzes. Im Interesse unseres im trockenen Sommer unter Wassermangel leidenden Waldes ist diese Maßnahme unabdingbar.

13.05.2021: Es geht weiter

Bürgermeister Essers Abmachung mit den Lokalredaktionen von UA und TZ, Pressemitteilungen von mir nicht mehr zu veröffentlichen, waren der Anstoß für mich, www.weilrod-aktuell.de ins Leben zu rufen und als Sprachrohr zu benutzen.

Zwar habe ich kein politisches Mandat mehr, meine Berichte über für Esser unangenehme Fakten werden aber fortgesetzt.

Wenn Leute in Führungspositionen sich über Regeln hinwegsetzen, die auch für sie selbst gelten, dann ist das für mich nicht akzeptabel und ich stelle mich dagegen. Z.B., wenn Esser im Alleingang Mitfahrbänke aufstellen lässt, ohne die politischen Gremien einzubeziehen.

Die Clique um Bgm. Esser ist sehr groß und in allen politischen Gremien sind seine FWG-Kollegen allzeit bereit, seinen Weisungen zu folgen und seine Interessen zu vertreten. Alleingänge hat Esser deshalb gar nicht nötig - wieso macht er sie trotzdem?

Selbst vermeintlich gestandene Männer wie Dr. Hammer unterwerfen sich seinem Kommando vorbehaltlos. Dr. Hammer hat sogar mit falschen Zahlen und Verleumdungen operiert – siehe Artikel im Usinger Anzeiger vom 13.02.2021 - um Essers verantwortungslose wie kostspielige Personalpolitik zu verteidigen und mich in ein schlechtes Licht zu rücken.

11.04.2021: Erpressung

Die FWG Weilrod hat sich kurz nach der Kommunalwahl in die Personalentscheidungen der Grünen eingemischt, indem sie gefordert hat, dass die Grünen mich nicht für den Gemeindevorstand nominieren. Anderenfalls würden sie Mittel und Wege finden, dies zu verhindern.

Folgende Möglichkeit zur Verhinderung haben sie: Die FWG kann mit ihrer absoluten Mehrheit den Gemeindevorstand von 8 auf 6 Mitglieder verkleinern. Die Folge wäre, dass die FWG 4 Sitze im Gemeindevorstand bekommt, SPD und CDU je 1 Sitz und die Grünen keinen Sitz.

Ein solches Vorgehen ist nicht nur extrem undemokratisch, sondern auch infam und böswillig, aber die FWG wird genau dies tun. Es wird ihr keine gute Presse bringen, aber nur vorübergehend. Schon bald ist das vergessen und bis zur nächsten Kommunalwahl denkt niemand mehr daran.

Die Grünen sind hier erpressbar und die FWG tut es. Ich habe mich deshalb dazu durchgerungen, auf eine Nominierung für den Gemeindevorstand zu verzichten.

20.03.2021: Nach der Kommunalwahl

Ich hatte gehofft, dass mit der Kommunalwahl in Weilrod eine Redemokratisierung eingeleitet wird. Doch leider müssen wir 5 weitere Jahre mit einer absoluten FWG-Mehrheit und wahrscheinlich ähnlichen Begleiterscheinungen wie in den letzten Jahren leben.

Es kommt immer weniger auf politische Argumente und Inhalte an. Das Knüpfen von Netzwerken / Seilschaften, Cliquenbildung und Cliquenwirtschaft sind das Erfolgsrezept der Wahlsieger. Aber das ist nicht meine Welt und auch künftig kein Weg für mich.

Sich selbst im Wahlprogramm mit den Schildern „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ schmücken, aber hinter verschlossenen Türen zusammensitzen und intensive Diskussionen in der Öffentlichkeit meiden – diese Qualitäten werden wahrscheinlich auch in den nächsten 5 Jahren die FWG-Regentschaft prägen. Meinem Demokratieverständnis entspricht das nicht. Ich werde weiterhin mehr Offenheit, Ehrlichkeit und Demokratie einfordern.

12.03.2021: Letzte Zeilen vor der Kommunalwahl

Ich möchte mich für die zahlreichen positiven Rückmeldungen und aufmunternden Worte – die ich vor allem in der Schlussphase des Wahlkampfes erhalten habe – bedanken.

Die Chancen stehen gut, dass eine erneute absolute Mehrheit der FWG verhindert werden kann. Dazu beigetragen hat auch die FWG selbst. Indem sie der Auslöser dafür war, dass Themen reaktiviert wurden, bei denen sie keine gute Figur macht:

Sie hat dafür gesorgt, dass die in den letzten Jahren stark gestiegenen Personalkosten der Gemeinde in die Schlagzeilen gekommen sind, nachdem einem Gemeinde-Mitarbeiter mitten im Wahlkampf eine über den Stellenplan hinausgehende persönliche Zulage von monatlich über 800,- € gewährt wurde. Und weil die FWG in der Presse versucht hat, die hohen Personalkosten mit falschen Zahlen schönzureden – siehe unten („18.02.2021: Perfide Kampagne“).

Mit Unterstützung des Landrats wurden die Themen 'Verschwiegenheitspflicht' sowie 'Vetternwirtschaft und Korruption' aufgefrischt und damit neben Landrats-Fehlern auch Verfehlungen des FWG-Bürgermeisters wieder in Erinnerung gebracht – siehe unten („08.03.2021: Drohbrief vom Landrat“).

08.03.2021: Drohbrief vom Landrat

Klar, dass es Bürgermeister Esser nicht gefällt, wenn ich unbequeme Fakten über ihn verbreite.

War er es auch, der Landrat Krebs animiert hat, eine Woche vor der Kommunalwahl Druck auf mich auszuüben?

siehe unter "Drohbrief vom Landrat"    (  https://www.weilrod-aktuell.de/Drohbrief-vom-Landrat/    )

02.03.2021: 5 Jahre absolute FWG-Mehrheit – hier eine Bilanz

Die zuvor erreichte Stabilisierung der Gemeindefinanzen ist unterbrochen. Nach der Übernahme von 4 Millionen € Gemeinde-Schulden durch das Land Hessen, der Erzielung von üppigen Pachteinnahmen für die auf Gemeindeflächen errichteten Windräder und der positiven konjunkturellen Entwicklung haben nicht nur das Desaster in unserem Wald sondern auch die überzogene Personalpolitik seit Bürgermeister Essers Amtsantritt die jahrelange positive Entwicklung gestoppt.

Durch die Ausweisung des Baugebiets Neuerborn mit über 80 Bauplätzen auf 8,8 ha ehemaliger Wiesen, Felder und Gärten kommt es zu einem übermäßigen Naturverbrauch in Weilrod. Trotz anderslautender Ankündigungen kommen offensichtlich weder eine Nahwärmeversorgung noch andere hervorzuhebende ökologischen Aspekte im Baugebiet Neuerborn zum Zuge; Fragen zum aktuellen Stand des Projekts "Blockheizkraftwerk" werden nicht beantwortet - Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden verweigert.

Es wird tatenlos zugesehen, wie der Golfplatz mit Weilroder Grundwasser - bis zu 32.000 m³ pro Jahr - bewässert wird, während unser Wald verdurstet.

Die einkommensabhängigen Kita-Gebühren wurden abgeschafft. Es erfolgte eine Anhebung der Kita-Gebühren um 20 %, während die allgemeine Inflationsrate für diese 5 Jahre bei weniger als 6 % liegt.

Weiteren Sozialabbau hat es durch die Kürzung der Mittel für die Jugendarbeit der Weilroder Vereine gegeben – siehe https://www.weilrod-aktuell.de/Jugendarbeit-von-Weilroder-Vereinen/

Es bleibt ein deutlicher Demokratieabbau zu verzeichnen - durch weniger Diskussionen bei öffentlichen Sitzungen und die Vorbereitung von politischen Entscheidungen hinter verschlossenen Türen.

Es kam zu wiederholtem undemokratischem Vorgehen des FWG-Bürgermeisters, z.B., indem er an den politischen Gremien vorbei Mitfahrbänke hat aufstellen lassen – siehe https://www.weilrod-aktuell.de/Mitfahrbänke/

Es kam zu Vetternwirtschaft und Korruption – siehe https://www.weilrod-aktuell.de/Vetternwirtschaft-und-Korruption/

Die unter dem Begriff 'Kommunale Dienste Weiltal' bekannt gewordene Zusammenarbeit der Bauhöfe von Schmitten und Weilrod wurde abgebrochen – siehe https://www.weilrod-aktuell.de/Kommunale-Dienste-Weiltal/

18.02.2021: Perfide Kampagne

Am Samstag, 13. Februar war im Usinger Anzeiger ein Artikel mit dem Titel „Kritik an perfider Kampagne“. Ich habe gestern der UA-Lokalredaktion eine Stellungnahme geschickt, die der UA jedoch nicht veröffentlichen will. Deshalb veröffentliche ich sie hier.

Ich habe mich beschwert - über die Aussage von Dr. Markus Hammer (FWG) „Das ist die perfide, irrlaufende Infokampagne eines einzelnen Gemeindevorstandsmitglieds“ als Reaktion auf einen Leserbrief im Usinger Anzeiger. Es gab 2 Leserbriefe, die sich mit den Personalkosten der Gemeinde Weilrod auseinandersetzten, einen vom 31.12.2020 und einen vom 11.02.2021. Was diese Leserbriefe mit dem „einzelnen Gemeindevorstandsmitglied“ zu tun haben, den er bezichtigt, lässt Dr. Hammer im Dunkeln. Ich gehe davon aus, dass beide Leserbriefschreiber die Internetseite www.weilrod-aktuell.de kennen und hier gefundene Ausführungen verwendet bzw. interpretiert haben.

Inhaltlich geht es um die Personalkosten der Gemeinde. Dr. Hammer äußert sich zu deren Entwicklung, indem er eine Ausgangszahl von 3,25 Mio € im Jahr 2015 und ein Ergebnis von 3,94 Mio € in 2021 nennt und dazu feststellt, „das ist eine Steigerung von 15,8%.“ Wer nachrechnet, stellt allerdings fest: Das ist eine Steigerung von 21,2 %.

Ich habe Dr. Hammer deshalb per E-Mail angeschrieben und folgende Antwort erhalten: „Da hat sich in der Tat ein Fehler in der Berichterstattung eingeschlichen. Der UA vermischt hier 2015 und 2016. Wenn Sie mir UA-Fehler als irgendwas ankreiden wollen, viel Spaß dabei.“ Dankenswerterweise hat Dr. Hammer seiner Antwort auch sein Zahlenwerk beigefügt, das Basis für seine Ausführungen im UA ist. Es war unschwer zu erkennen, dass es falsche Zahlen enthält. Wer eine so schwerwiegende Anschuldigung verbreitet, sollte sich seiner Zahlen aber 100prozentig sicher sein.

Für 2020 nennt Dr. Hammer Personalkosten von 3,925 Mio €, für 2021 von 3,940 Mio €. Mindestens eine dieser Zahlen muss falsch sein, denn die 2020er Zahl erhöht um die 2021er Tariferhöhung von 1,9 % ergibt nicht 3,940 Mio €, sondern exakt 4 Mio €. Dazu kommen noch mindestens 11.000,- €, weil ein Gemeinde-Mitarbeiter seit Jahresbeginn - abweichend vom erst im Dezember von der Gemeindevertretung beschlossenen Stellenplan - eine sehr hohe persönliche Zulage erhält. Noch nicht enthalten sind Stufenerhöhungen. Wenn man unterstellt, dass das 2020er Ergebnis von 3,925 Mio € korrekt ist, wären 4,015 Mio € eine realistische Schätzung für die Personalkosten im Jahr 2021. Diese Zahl kann sich noch weiter erhöhen, wenn eine im Finanzbereich unbesetzte Stelle im Laufe des Jahres besetzt wird.

Allerdings sind auch die für 2020 angegebenen 3,925 Mio € wahrscheinlich nicht korrekt. Auf der Basis von Dr. Hammers Zahlen ergänzt um die Annahme, dass die Mitarbeiter auf den neu geschaffenen Stellen durchschnittlich entlohnt werden, habe ich für 2020 Personalkosten von 4,020 Mio € und für 2021 von 4,115 Mio € errechnet. Folglich wären die Personalkosten der Gemeinde in den 4 Jahren seit Essers Amtsantritt von 3,524 Mio € auf zirka 4,115 Mio € und damit um fast 600.000 € = 17 % gestiegen, während sich die Tariferhöhungen in diesem Zeitraum auf lediglich 10,5 % summieren.

Hier stellt sich außerdem die Frage, weshalb der Kämmerer im Haushaltsplan für 2021 mit Personalausgaben von 4,24 Milllionen € kalkuliert, wenn er und Dr. Hammer hierfür im UA 3,94 Mio € angeben? Solche Diskrepanzen nähren den Verdacht, dass es weitere Haushaltsplan-Zahlen gibt, die nicht gewissenhaft kalkuliert sind. Welchen Sinn und Zweck hat ein Haushaltsplan, wenn er unrealistische Zahlen enthält?

Im UA-Artikel sagt Dr. Hammer weiter, dass im Bereich der Kindergärten 3,75 Stellen neu geschaffen wurden, da in der Kita Rod eine zusätzliche Gruppe eröffnet wurde. Für eine zusätzliche Gruppe braucht man jedoch keine 3,75 zusätzlichen Stellen, sondern nur 2 – 2,25 Stellen." Außerdem wurde der Stellenplan um insgesamt 4,75 Stellen aufgestockt.

07.02.2021: Glasfaser für Weilrod

In ihrem Wahlprospekt schreibt die FWG, was sie aus ihrer Sicht in der zu Ende gehende Legislaturperiode erreicht hat. Dazu gehört „die Schaffung eines Angebotes für den Anschluss an das Glasfasernetz“. Auch in der Presse und weiteren Medien wird von der FWG kolportiert, dass dieses von allen Fraktionen in der Gemeindevertretung beschlossene und von allen gewollte Projekt Pionierleistung und Verdienst der FWG ist.

Voraussetzung für die Durchführung des Glasfaser-Projekts ist, dass sich mindestens 40% der Weilroder Haushalte bis zum 20. März für einen Anschluss entscheiden und einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Interessenabfrage in die Zeit nach der Corona-Krise zu verlegen, weil das Ziel, die 40%-Quote zu erreichen, durch die Corona-bedingt eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten möglicherweise gefährdet ist.

Bgm. Esser (FWG) hat jedoch entschieden, dass die Interessenabfrage nicht nur in die heiße Phase des Kommunalwahlkampfes gelegt wurde (wovon sich die FWG Rückenwind bei der Wahl erhofft), sondern auch in die Zeit des Corona-Lockdowns. Ich gehe davon aus – sollte die Quote schon vor der Kommunalwahl erfüllt sein – dass die FWG dies öffentlichkeitswirksam verkünden und sich für diesen Erfolg selbst kräftig auf die Schultern klopfen wird.

Ich werde sehr wahrscheinlich einen Vertrag abschließen, aber erst in der Woche nach der Kommunalwahl.

Sollte – was ich nicht hoffe - die Quote verfehlt werden, dann haben Bürgermeister Esser und seine FWG dieses für Weilrod sehr bedeutsame Projekt aus wahltaktischen Gründen vermasselt.

Bedacht werden muss auch, dass ein Glasfaser-Hausanschluss alleine nicht ausreicht. Wer wirklich schnelles Internet haben will, muss zusätzlich und auf eigene Kosten auch im eigenen Haus Glasfaserkabel verlegen lassen.

30.01.2021: Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Transparenz und Nachvollziehbarkeit hat die FWG in ihren Leitideen 2021 - 2026 zu einem Schwerpunktthema gemacht: "Wir setzen den nunmehr vor 10 Jahren begonnenen Weg fort und sorgen für noch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Informationen und Entscheidungen aus Politik und Verwaltung in Weilrod" heißt es in ihrem Wahlprogramm.

Hier 2 aktuelle Beispiele dazu:

Auf meine Bitte um Auskunft, welche finanziellen Auswirkungen die im vergangenen September vorgenommene Rückabwicklung des rechtswidrigen Fahrzeugkaufs für den Bauhof - siehe unter "Vetternwirtschaft und Korruption" - hatte, hat Bürgermeister Esser (FWG) sich geweigert, diese Informationen zu geben.

Auch meine Frage nach dem aktuellen Stand der geplanten Nahwärmeversorgung per Quartierskraftwerk für das Baugebiet Neuerborn wollte er nicht beantworten.